C, CE, C1 und C1E. Erfahre hier, was hinter diesen Abkürzungen steckt!
Es gibt insgesamt vier Führerscheinklassen für das Fahren mit Nutzfahrzeugen: C, CE, C1 und C1E.
Führerscheinklasse C:
Hier wirst du auf das Steuern von Nutzfahrzeugen über 3,5 t zG vorbereitet mit maximal 8 Sitzplätzen (außer
dem Führersitz). Zudem darfst du mit dem Führerschein einen Anhänger bis 750 kg zG ziehen.
Um diesen Führerschein zu machen musst du mindestens 18 Jahre alt sein und den Führerschein in der Klasse B haben.
Hast du den Führerschein der Klasse C erfolgreich bestanden, besitzt du automatisch auch die gültige Fahrerlaubnis in der Klasse C1.
Führerscheinklasse CE:
Beim Führerschein in der Klasse CE lernst du, Lastzüge und Sattelzüge zu fahren, d.h. die Kombination aus
Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.
Auch hier musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem benötigst du für diese Klasse den Führerschein der Klasse C.
Der Führerschein in der Klasse CE schließt die Klassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) ein.
Hier kannst du nachlesen, was sich hinter
diesen anderen Führerschein-Kürzeln verbirgt.
Führerscheinklasse C1:
Die Führerscheinklasse C1 umfasst die leichteren Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5
Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen. Das Fahrzeug darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz haben. Zudem darf ein Anhänger mit 750 kg zG gezogen werden.
Voraussetzung für den Führerschein in der Klasse C1 ist der Besitz des Führerschein Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren.
Führerscheinklasse C1E:
Hierbei handelt es sich um die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr
als 750 kg zG. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Kombination darf maximal 12 Tonnen betragen und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal so schwer sein, wie die Leermasse des
Zugfahrzeugs.
Wenn du diesen Führerschein machen möchtest, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und den Führerschein in der Klasse C1 besitzen.
Bei Bestehen besitzt du automatisch auch die Fahrerlaubnis in den Klassen BE und D1E (bei Vorbesitz der Klasse D1).
ACHTUNG!!!!
Um gewerblich fahren zu dürfen, reicht der Erwerb des Führerscheines allein nicht mehr aus.
Seit 10.9.2008 (Bus, Fahrerlaubnisklasse D) und 10.9.2009 (Lkw, Fahrerlaubnisklasse C), unabhängig von den Anhängern, muss neben dem Führerscheinerwerb eine zusätzliche Qualifikation erworben werden mit anschließender IHK-Prüfung.
Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein bereits vorher erworben haben, sind dazu verpflichtet, eine Weiterbildung zu absolvieren.